ArbStättV – Verordnung über Arbeitsstätten, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz und mehr!
Arbeitsstättenverordnung

Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten oder auch Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aus dem Jahre 1975 wurde im August 2004 durch eine neue Verordnung aufgehoben. 2004 wurde die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) neu konzeptioniert und modernisiert. Die Überarbeitung der Verordnung war dringend notwendig, da sie weder dem heutigen technischem Standard noch den europäischen Arbeitsstättenrichtlinien entsprach.

Die größte Veränderung in der Verordnung aus dem Jahr 2004 war wohl neben der Anpassung an den technischen Standard, die Angleichung an die Struktur des europäischen Arbeitsrechts. Sie enthält keine detaillierten Vorgaben mehr für den Arbeitgeber, es werden lediglich Schutzziele und recht allgemein gehaltene Anforderungen aufgestellt. Dem Unternehmer werden keine konkreten Vorgaben weder für die Einrichtung der Arbeitsstätte noch in der täglichen allgemeinen Arbeitsgestaltung gemacht. Der Arbeitgeber bekommt durch die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen gewissen Spielraum in der Einrichtung und Handhabung seines Betriebes. Er wird in der Sicherstellung der Einhaltung der Schutzziele und der Maßnahmen zur Sicherheit der Gesundheit seiner Mitarbeiter mehr in die Eigenverantwortung genommen.

Durch die allgemein gehaltenen Vorgaben soll die Umsetzung der betriebsnahen Gestaltung der Arbeitsplätze und auf ihre eigene Situation angepasste Arbeitsschutzmaßnahmen erleichtert werden. Es wird in der neuen Fassung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) komplett darauf verzichtet Detailangaben zu machen wie beispielsweise über die erforderliche Raumhöhe, die Mindestgrundfläche von Arbeitsräumen oder Angaben von Mindestgrößen von Pausen- bzw. Sanitärräumen.